Der „Manteler Wald“ ist nicht einfach der Wald bei Mantel. Das ausgedehnte Waldgebiet zwischen Haidenaab und Parkstein ist mit seinen über 3.000 ha ein Gebiet von größtem Wert für Natur und Landschaft.
Mehrere Schutzgebiete liegen hier unmittelbar nebeneinander oder greifen ineinander.
Das Haidenaabtal im Westen ist nach der „FFH-Richtlinie“ der EU besonders geschützt. Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete sind Flächen mit europaweiter Bedeutung für Natur- und Landschaftsschutz, weil dort eine Vielzahl besonders geschützter Pflanzen (Flora) oder Tierarten (Fauna) oder außergewöhnlich seltene Lebensraum-Typen (Habitate) vorkommen.
Direkt an das Haidenaab-Tal angrenzend liegt zwischen Hütten und Schwarzenbach das nächste FFH-Schutzgebiet: die „Lohen im Manteler Wald“; etwa 500 ha Wald stehen hier unter europäischem Schutz wegen der großen Dichte geschützter Wald-Lebensräume, hier besonders die Moore.
Etwas weiter südllich, gleich neben Hütten ist die „G´scheibte Loh“ als außergewöhnliches Wald-Moor zum Naturschutzgebiet nach Bayerischem Recht ausgewiesen worden.
Der großen Bedeutung des gesamten Waldes zwischen Mantel, Weiden, Schwarzenbach und Hütten ist zudem durch die Ausweisung als „Europäisches Vogelschutzgebiet“ (engl: specially protected area, spA) Rechnung getragen.
Hier kommen Ziegenmelker vor, deren Lebensraum lichte, trockene Kiefern-Wälder sind. Gleichzeitig brüten hier aber auch Waldwasserläufer, eine Vogelart, die ausgedehnte Wälder mit strukturreichen Feucht-Biotopen als Lebensraum benötigt. Diese beiden Arten stehen stellvertretend für eine Vielzahl seltener Vogelarten, die auf ungewöhnliche Wald-Standorte angewiesen sind.
Hier liegt die Besonderheit des „Manteler Waldes“: die Bodenverhältnisse. Nährstoffarme, sehr trockene Standorte wechseln kleinflächig mit Niedermooren, die über Jahrhunderte in flachen Senken entstanden sind, in denen sich auch im Sommer das Wasser hält.
Hier kommen vier verschiedene Bärlapp- und zwei Flachbärlapp-Arten vor. Gleiches wird man in Bayern kaum noch einmal finden.
Die Vielfalt an Kleinstandorten mit ihren hydrologischen und geologischen Besonderheiten machen das Gebiet so außergewöhnlich. Die Erhaltung dieser besonderen Schutzgebiete muss oberste Priorität haben.
Deshalb sind Vorhaben, die in die Grundwasser-Verhältnisse und das örtliche Klein-Klima eingreifen, könnten vorab gründlich auf ihre Verträglichkeit zu prüfen. Störungen nachtaktiver Arten wie Ziegenmelker oder der über zehn hier vorkommenden Fledermaus-Arten durch nächtliche Lichtquellen und ständigen Industrie-Lärm müssen ausgeschlossen bleiben.